AGB's
1. Ausschließliche Geltung / Anwendungsbereich:
1.1. Ausschließliche Geltung unserer Geschäftsbedingungen:
Für alle Angebote, Verträge und Leistungen der isybay Agentur, Inh. Patrizia Gold, Vorderegglburg 13, 85560 Ebersberg – nachfolgend „isybay“ genannt -, die über mein Internetportal isybay.de getätigt werden, gelten ausschließlich unsere vorliegenden Geschäftsbedingungen.

1.2. Ausschluss von Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner:
Andere, insbesondere entgegenstehende, Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners, - im folgenden „Kunden“ genannt -, gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, - auch dann, wenn wir diesen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
1.3. Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen nur für den Einzelfall:
Insoweit wir der Gültigkeit von Geschäftsbedingungen eines Kunden ganz oder teilweise schriftlich oder sonst rechtsverbindlich zugestimmt haben, gilt dies nur für den dann zugrundeliegenden Einzelfall und entwickelt keinerlei Bindung für spätere Rechtsgeschäfte.
1.4. Regionale Beschränkung unserer Leistungen:
Verkauf von Artikeln aller Kategorien der isybay Agentur im eBay Auktionshaus Deutschland, unter eigenem Namen und Haftung für den Verkäufer. Es können nur Artikel akzeptiert werden, die den eBay Grundsätzen entsprechen.

2. Vertragsabschluß:
1.1. Bestellung als Vertragsangebot:
Eine bei isybay eingehende Auftragsbestätigung wird als Angebot zum Abschluss eines Vertrages an iysbay betrachtet, der erst mit der ausdrücklichen Gegenbestätigung durch isybay zustande kommt.
1.2. Annahme durch isybay:
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung der Vereinbarung, die dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach seiner vollständig und richtig ausgefüllten Artikelauflistung von isybaynach deren Wahl schriftlich, per E-Mail, per Fax oder über das Internet übermittelt wird.
3. Lieferbeschränkungen und –änderungen:
3.1. Rücktrittsrecht bei Fehlern in unseren Angeboten:
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehler auf unserer Webseite ist isybay zum Rücktritt berechtigt.
3.2. Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt:
Macht höhere Gewalt die vereinbarte Leistung unmöglich, ist eine Leistungspflicht von isybay ausgeschlossen. In diesen Fällen wird isybay den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Leistung nicht erfolgt, und ihm die evtl. bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
3.3. Rücktrittsrecht bei grobem Missverhältnis zwischen Aufwand und Kundeninteresse:
isybay kann außerdem die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts der Vereinbarung und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung der Vereinbarung steht. In diesen Fällen wird isybay den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die Leistung nicht erfolgt, und ihm die evtl. bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
3.5. Abholung nicht verkaufter Artikel
Artikel, die nicht verkauft werden konnten, werden binnen 7 Tagen an den Eigentümer zurückgeliefert. Abholung erfolgt durch den Eigentümer ist nach vorheriger Rücksprache mit isybay möglich. Artikel, die binnen 14 Tagen nicht an den Eigentümer angeliefert werden können, oder die binnen 14 Tagen nicht abgeholt werden, werden auf Kosten des Eigentümers entsorgt.

4. Gültigkeit der Preise und Gebühren:
4.1. Gültigkeit der Preise und Gebühren:
Die im Internet genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und bleiben bis zum 30.06.2004 gültig.
5. Zahlung:
5.1. Fälligkeit der Pauschalgebühr:
Die Pauschalgebühr wird unmittelbar nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig.
5.2. Fälligkeit der ebay Einstellgebühren
Diese Gebühren werden unmittelbar nach Beendigung der Auktion, unabhängig davon, ob der Artikel verkauft wurde oder nicht, fällig. Isybay behält sich das Recht vor, höhere Einstellgebühren (abhängig u.a. von: der Höhe des Startpreises, Layoutwünschen, Art der Artikel, wie z.B. Autos etc.) auch sofort nach Vertragsvereinbarung zu berechnen.
5.3. Fälligkeit der ebay Verkaufsprovision und der isybay Verkaufsprovision
Diese Gebühren werden unmittelbar nach erfolgreicher Beendigung, d.h. nach Verkauf der Artikel, fällig. Die Provisionshöhe ist abhängig von dem jeweils erzielten Verkaufspreises.
5.4. Zahlungsart
Die Gebühren und Provisionen, wie unter 5.2. und 5.3. näher beschrieben, werden vom erzielten Verkaufserlös durch isybay abgezogen. Isybay wird den Restbetrag unverzüglich, jedoch nicht später als binnen 7 Tagen auf das Konto des Auftraggebers überweisen. Sollt der Verkaufserlöse die Gebühren und Provisionen nicht abdecken, so wird die offene Summe sofort nach Auktionsende fällig. In diesem Fall behält sich isybay das Recht vor, Artikel erst nach Zahlungseingang zurückzugeben.
5.5. Verzugszinsen:
Bei Zahlungsverzug des Kunden, ist isybay berechtigt, Zinsen in Höhe der von isybay selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz i. S. des § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt isybay vorbehalten.
5.6. Ausschluss der Aufrechnung:
Eine Aufrechnung gegenüber isybay ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Aufrechnung mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder durch isybay anerkannten Forderung erfolgt.
5.7. Begrenzung eines Zurückbehaltungsrechts auf das konkrete Vertragsverhältnis:
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber isybay kann nur auf Ansprüche gestützt werden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
5.8. Betragsmäßige Begrenzung eines Zurückbehaltungsrechts:
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeberr wegen eines Mangels ist in jedem Fall auf den Teil des isybay geschuldeten Betrages beschränkt, dessen Einbehaltung unter Berücksichtigung der Kosten für die Beseitigung des behaupteten Mangels in angemessenem Verhältnis zum insgesamt isybay noch geschuldeten Betrag steht.
6. Auslieferung, Gefahrtragung und Erfüllungsort:
6.1. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von USR e-shop. Mit Verlassen des Lagers von USR e-shop geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
7. Belehrung zum gesetzliches Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB:
7.1. Kein Rückgaberecht für Vollkaufleute:
Ist der Kunde Vollkaufmann, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312 d BGB.
8. Gewährleistung
8.1 Gewährleistung durch mangelfreien Ersatz oder fachgerechte Reparatur:
Isybay gewährleistet eine sachgemäße Aufbewahrung der zu verkaufenden Artikel. Solche Artikel, die bereits fehlerhaft angeliefert wurden, übernimmt isybay keine Haftung.
8.2. Unverhältnismäßiger Aufwand der gewünschten Form der Nacherfüllung:
Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersetzung des Produktes oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen ist, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann –, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von isybay, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
9. Zugesicherte Eigenschaften und Garantien:
9.1. Ausschluss von Garantiezusagen durch USR e-shop:
Garantiezusagen durch USR e-shop werden nicht abgegeben, so nicht ausdrücklich als solche benannt.
9.2. Übertragung von Ansprüchen aufgrund möglicher Garantiezusagen Dritter:
USR e-shop ist jedoch bereit, so der Kunde der Ansicht sein sollte, daß Zusicherungen des Herstellers bzw. Lieferanten gegenüber USR e-shop als Garantie oder Zusage einer zugesicherten Eigenschaft zu bewerten sind, dem Kunden die diesbezüglich vermeintlichen Ansprüche gegenüber dem Lieferanten bzw. dem Hersteller, Zug um Zug gegen Zahlung der diesbezüglich gegebenenfalls vom Kunden ein- oder zurückbehaltenen Vergütungsansprüche, abzutreten.
10. Haftung und Schadensersatz:
10.1. Ausschluss bei fehlendem Verschulden:
Schadensersatzansprüche gegen isybay werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf schuldhafte Pflichtverletzung von isybay, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
10.2. Begrenzter Haftungsausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit:
Schadensersatzansprüche gegen isybay wegen Fahrlässigkeit werden desweiteren ausgeschlossen, soweit sie nicht die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten betreffen und, soweit in sonstigen Fällen desweiteren die Schäden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch isybay, seine gesetzlichen Vertretern, oder seine Erfüllungsgehilfen, zurückzuführen sind.
10.3. Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten:
Sollte isybay wesentliche Vertragspflichten verletzen, haftet USR e-shop auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden, mit dessen Entstehen isybay bei Vertragsschluss aufgrund der isybay zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
10.4. Haftung bei Arglist oder Garantie oder auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes:
Unberührt von obigen Einschränkungen verbleibt die Haftung von isybay aus arglistigem Handeln oder - Verschweigen, wie auch im Fall der Übernahme einer Garantie durch isybay für die Beschaffenheit seiner Ware, wie auch im Fall der Inanspruchnahme des isybay auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes.
11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Export:
11.1. Ausschließliche Anwendung Deutschen Rechts:
Als ausschließlich auf das Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung anzuwenden, wird hiermit das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Die Anwendung des einheitlichen UN – Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, kurz: CISG), wird ausgeschlossen.
11.2. Gerichtsstandsvereinbarung allgemein:
Gerichtsstand ist der Sitz von isybay, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Geschäftssitz hat, oder der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.3. Gerichtsstandsvereinbarungen bei bestimmten Bestellern:
Abweichend von den unter obiger Ziffer 2. geregelten Einschränkungen ist in jedem Fall der Gerichtsstand der Sitz von isybay, falls es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
11.4. Export:
Insoweit die Leistungen von isybay deutschen oder anderen nationalen oder internationalen Export-Kontrollbestimmungen unterliegen, versichert der Kunde schon jetzt, diese Bestimmungen im Falle des Exportes oder Re-Exportes von Leistungen, die er durch isybay erhalten hat, vollständig zu beachten.
isybay ist berechtigt, die Erfüllung eines Vertrages zu verweigern, wenn dadurch obige Vorschriften verletzt werden würden.
12. Datenschutz:
Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass isybay die vom Kunden eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um die Leistung auszuführen.
Sofern der Kunde durch entsprechende Bestätigung sein Einverständnis erklärt hat, ist isybay auch berechtigt, dem Kunden gelegentlich Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die für diesen von Interesse sein könnten und seine Daten zu diesem Zwecke zu speichern, zu bearbeiten und weiterzugeben.
13. Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Regelungslücken:
13.1. Erhaltung des Vertragsverhältnisses:
Sollte eine der vorliegenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke vorliegen, so bleibt das zugrundeliegende Vertragsverhältnis, wie auch die übrigen Regelungen der vorliegenden Bedingungen, hiervon in ihrer Wirksamkeit unberührt.
13.2. Salvatorische Klausel:
Für den Fall einer unwirksamen Regelung oder einer Regelungslücke im zugrundeliegenden Vertragswerk oder den vorliegenden Bedingungen, wird vereinbart, daß die dann einschlägige gesetzliche Regelung zum Zuge kommt, soweit diese den Regelungsbedarf für den fraglichen Bereich ausreichend klärt. Ansonsten vereinbaren die Parteien, die unwirksame Regelung oder die Regelungslücke durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Regelung bzw. Regelungslücke möglichst nahe kommt.


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